Aktuelles zum Kesselberg … absolutes Wochenendfahrverbot aufgehoben!

Heute macht die Neuregelung für die Befahrung des Kesselberges zwischen Kochel und Urfeld in allen entsprechenden Medien die Runde … die Meinungen in SocialMedia sind erfreulich breit gefächert, es gibt also durchaus Hoffnung, dass wir Biker gerade nicht (!) alle in eine Schublade gesteckt werden müssen. Die einen verstehen den Hintergrund um die Unfallproblematik und sehen auch die Nöte der Anwohner, ein anderer Block nutzt die Gelegenheit, um mal wieder auf alles und jede(n) zu schimpfen und es sind auch diejenigen vertreten, die sich grundsätzlich in Ihren Grundrechten und Ihrer Freiheit beschnitten fühlen.

Es dürfte allen klar sein, dass die „Schuld“ bei einem extrem kleinen Teil der Biker zu suchen ist … es sind diejenigen, die die öffentliche Straße als Rennstrecke missbrauchen und damit die Schädigung der Gesundheit oder den Verlust des Lebens Dritter in Kauf nehmen. Das Gleiche gilt auch für die vierrädrige Fraktion „Ampelrennen“ oder sonstige Schwachköpfe, die sich auf diese Weise selbst bestätigen müssen. Zum Mitschreiben für alle, die es noch nicht gewusst haben: „Am Gas drehen oder das Pedal durchzutreten, ist keine persönliche Höchstleistung!“ Wie sagte eine bekannte Rallyegröße einst „… das kann auch ein dressierter Affe!“

Diese Leute gehören „aus dem Verkehr gezogen“ und so hart bestraft, dass Ihnen jegliche Lust auf solche Aktionen vergeht.

Das jetzt aktuell vom zuständigen Landratsamt erlassen Fahrverbot ist die logische Konsequenz aus einer seit 2018 angekündigten Beobachtung der Entwicklungen.

So hat der BR24 am 19.05.2018 folgende Meldung herausgegeben: 

Für die B11 am Kesselberg zwischen Walchen- und Kochelsee ist derzeit keine Komplettsperrung für Motorradfahrer geplant. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

Eine komplette Sperrung des Kesselbergs für Motorradfahrer wäre aufgrund der geltenden Rechtssprechung nur dann möglich, wenn alle weniger einschneidenden Alternativen keinen Erfolg brächten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte 1986 die komplette Sperrung der ‚Sudelfeldstrecke‘ gekippt. Statt einer Vollsperrung versuche man, mit unterschiedlichen Maßnahmen das Problem der Motorradraser in den Griff zu bekommen. Sogenannte ‚Leitschwellen‘ sollen als Fahrbahnteiler verhindern, dass Motorradfahrer überholen oder die Kurven gefährlich schneiden. 

Darüber hinaus gebe es an Wochenenden und Feiertagen bereits ein Fahrverbot von Kochel nach Urfeld. Herrmann kündigte an, die Polizei werde die Situation am Kesselberg weiterhin sehr genau im Auge behalten und auch intensiv kontrollieren. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd hat eine eigene Motorradkontrollgruppe sowie spezielle Schallpegelmessgeräte. 

Es sei eine Frechheit und illegal, wenn Motorradfahrer bewusst mit hoher Drehzahl und mit manipulierten oder nicht zugelassenen Auspuffanlagen durch die Ortschaften brettern, kritisierte Joachim Herrmann. Er könne den Ärger der Anwohner über Motorradlärm gut nachvollziehen. Die Strecke am Kesselberg zählt zu den unfallträchtigsten Motorradstrecken in Oberbayern. 

Aus dem Ergebnis dieser „Beobachtungen“ resultiert jetzt die 2. Stufe der Einschränkungen – die in den letzten Jahren installierten Fahrbahnteiler brachten nicht das gewünschte Ergebnis. Ein herzliches Dankeschön an alle „Freunde des ungetrübten Fahrspaßes“, die diese Maßnahmen wohl nicht als Warnung verstanden haben.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat gestern (29.03.23) mittels Pressemitteilung bekannt gegeben, dass „wer ab dem kommenden Samstag die Kesselbergstraße mit dem Motorrad hinauffahren möchte, sich an neue Regeln halten muss.“

Für Motorradfahrer ist die Auffahrt auf den Kesselberg von 1. April bis zum 31. Oktober täglich zwischen 15 und 22 Uhr nicht gestattet. Nachdem es in der Vergangenheit zu vergleichsweise vielen schweren Unfällen mit Beteiligung von Motorradfahrern gekommen war, war die Unfallkommission zu dem Schluss gekommen, die Straße in der Motorradsaison täglich temporär zu sperren, denn: „Nicht zu handeln ist keine Option“. Wie bereits Ende letzten Jahres bekannt gegeben hatte die Unfallkommission, also die Verkehrsbehörde im Landratsamt, die Polizei und das Staatliche Bauamt Weilheim, im Herbst die Situation mit Blick auf die letzten fünf Jahre analysiert und beschlossen, die bestehenden Regelungen anzupassen. Weil die Auswertung zahlreicher Daten ergeben hatte, dass sich in der Vergangenheit die meisten Unfälle zwischen 15 und 22 Uhr ereignet hatten und schwere Unfälle zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht worden waren, werden die Sperrzeiten ab April dem tatsächlichen Unfallgeschehen angepasst. Das heißt, zwischen 15 und 22 Uhr darf mit dem Motorrad die Kesselbergstraße nicht hinaufgefahren werden. Diese Zeiten gelten künftig auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Die baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallzahlen und der Unfallschwere sind ausgeschöpft, die vorhandenen Mittelleitelemente bleiben bestehen. Anlieger sollen sich in der Verkehrsbehörde melden, sie können gegebenenfalls von der Regelung ausgenommen werden.

„Die zeitlich begrenzte tägliche Sperrung der Bundesstraße für Motorradfahrer über ein halbes Jahr hinweg ist aus Sicht der Unfallkommission verhältnismäßig“, sagt Georg Fischhaber, Leiter der Verkehrsbehörde im Landratsamt, in der die Anordnung verfasst wurde. Sie gilt nun zunächst bis 31. Oktober 2024. In diesem zweijährigen Probezeitraum sollen die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen ermittelt und analysiert werden. In dieser Woche werden die amtlichen Verkehrszeichen aufgestellt und am 1. April in Kraft gesetzt. Sie ersetzen die bisher vorhandene Beschilderung. Aus Schlehdorf und Benediktbeuern kommend wird an den Ortseingängen der Gemeinde Kochel am See durch nichtamtliche Schilder auf die Sperrung hingewiesen und Umleitungsmöglichkeiten angezeigt.

Wie immer „hat die Wurst zwei Enden“ und die jetzt erfolgte neue Maßnahme ist eine Änderung der bisherigen temporären Sperrung und birgt für die „normalen“ Tourenfahrer sogar den Vorteil, dass man – entsprechende zeitliche Einteilung bei der Routenplanung vorausgesetzt – auch wieder am Wochenende und an Feiertagen den Kesselberg bergauf fahren darf. Auch an die motorradfahrenden Anlieger wurde gedacht, denn die können über die Behörde ggf. eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Alles in allem also ein zu begrüßender Schritt, der mehr Vor- als Nachteile mitbringt!