Datenschutz und Haftungsfreistellung

Datenschutzeinwilligung

Mit Abgabe der Nennung (= Bestellung im Online-Shop) willige ich ein, dass der BMW Club Garmisch-Partenkirchen und Oberland e.V. meine im Zuge der Nennung/Anmeldung erhobenen Daten und meine Bild- und Tondaten (entweder von mir eingesandt oder während der Veranstaltung erhoben/erstellt) für folgende Zwecke speichert und verwendet: Vertragsabwicklung, Veröffentlichung von Bildern, Filmen und von Teilnahme- und Ergebnislisten
(auch im Internet), falls erforderlich Übermittlung an Dachverbände und/oder Behörden und Versicherungen, statistische Zwecke, Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung. Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft schriftlich widerrufen.


Haftungsfreistellung/-verzicht

Der Nennende (= Besteller) erklärt, dass er in Kenntnis der mit der Teilnahme am Event „BMW Club Days 2023“ einhergehenden Gefahren und Risiken, auf eigene Gefahr an diesem Event teilnimmt und auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Teilnahme entstehen, verzichtet

  • außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruhen,

und zwar gegen

  • den Verein, hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter, Behörden, Veranstaltungs- und andere Dienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation von Veranstaltungen bzw. dem Vereinsleben in Verbindung stehen,
  • den Inhaber des Veranstaltungsortes, sofern Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strecken und des Zubehörs entstehen,
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor benannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung,
  • die anderen Vereinsmitglieder, Dritte und deren Helfer bei Veranstaltungen, die Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen der anderen Fahrzeuge,

wobei anders lautende Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Bewerber, Fahrer und Insasse vorgehen sollen. Eigene Helfer verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungsfahrten entstehen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus allen Haftungsgründen.

Alle Teilnehmer (Fahrer, Insassen, Teams, Helfer) vereinbaren für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen einen entsprechenden umfassenden Haftungsverzicht, erklären, dass sie die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden tragen, soweit nicht ein Haftungsausschluss vereinbart ist.